Beratung und Beschlussfassung über die Fortführung der Anlagenbuchhaltung (§ 76 KommHV-K) über den Bereich der kostenrechnenden Einrichtungen des Marktes Wendelstein hinaus
Beratung und Beschlussfassung über die Fortführung der Anlagenbuchhaltung (§ 76 KommHV-K) über den Bereich der kostenrechnenden Einrichtungen des Marktes Wendelstein hinaus